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Allgemeine Geschäftsbedingungen Feuerwerksshop

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Allgemeine Geschäftsbedingungen Frank Daniel´s Pyrodesign

1. Geltungsbereich

Die nachfolgend aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte von Frank Daniel´s Pyrodesign. Die reine Ausführung des Vertrages gilt ausdrücklich nicht als Anerkennung einer abweichenden Vereinbarung. Abweichende Regelungen von den Geschäftsbedingungen bedürfen immer einer gesonderten, schriftlichen Anerkennung. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn er schriftlich auf den Postwegen, per Fax oder E- Mail bestätigt wurde.

2. Zahlungsbedingungen

Als Vorkasse sind 50 % der vereinbarten Vertragssumme Sofort durch den Auftraggeber an den Auftragsnehmer zu zahlen. 40% der Vereinbarten Summe ist bis 7 Tage vor dem Feuerwerkstermin zu bezahlen. Die Restlichen 10% (Sicherheitseinbehalt) werden innerhalb 7 Tage nach dem Abbrennen fällig. Bei Nichterfüllung der Zahlungsbedingung ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ausführung zu versagen. Der Besteller ist nicht zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen berechtigt. Sofern eine rechtskräftig festgestellte Gegenforderung des Bestellers vorliegt bzw. die Aufrechnung unbestritten durch den Auftragnehmer bestätigt wird, kann jedoch eine Aufrechnung erfolgen.

3. Auftragsstornierung

Bei Auftragsstornierungen bis 60 Tage vor dem Ausführungstermin fallen keine Kosten an. Bei einer Stornierung bis 30 Tage vor dem Ausführungstermin sind 25 % des Auftragswertes zu zahlen. Bis 1 Tag vor dem Ausführungstermin sind 60 % des Auftragswertes zu zahlen. Am Abbrenntag selbst sind 80 % des Auftragswertes zu zahlen, sofern die Stornierung 8 Stunde vor dem Aufführungstermin erfolgt. Danach ist grundsätzlich die vereinbarte Summe (Auftragswert) zu zahlen. Erfolgt eine Absage des Auftrages durch unvorhersehbare, jedoch nicht durch Frank Daniel´s Pyrodesign, Inhaber Daniel Frank, verschuldete Zwischenfälle, ist der Auftraggeber nicht von der Zahlungspflicht entbunden.

4. Wettereinflüsse

Gegen Witterungseinflüsse wie Regen oder Schnee werden von dem Auftragsnehmer Vorkehrungen getroffen. Eine einwandfreie Funktion kann jedoch bei extremen Wettersituationen nicht gewährleistet werden. Eine Minderung des Auftragswertes aufgrund von Wetterbedingungen ist grundsätzlich nicht möglich. Stimmt der Auftragnehmer dennoch einer Minderung zu, so werden ersparte Aufwendungen (wie nicht gezündete Effekte, vereinfachter Aufbau), dem Auftraggeber nicht gesondert in Rechnung gestellt. In Fällen höherer Gewalt (z. B. Unwetter, Sturm größer 13 m/s, Gewitter, etc.) entscheidet der verantwortliche Pyrotechniker vor Ort am Abbrenntag, ob das Feuerwerk durchgeführt werden kann. Dies kann nötigenfalls auch erst kurz vor der geplanten Ausführung erfolgen. In diesem Fall werden 0 % des Brutto-Auftragswertes in Rechnung gestellt. Bei ungünstigen Windverhältnisse kann es zu Verzerrungen der Effekte und Rauchbeeinträchtigung kommen, die zu Sichtbehinderungen führen können.

5. Behördliche Genehmigungen und Auflagen

Feuerwerke sind anzeige- bzw. genehmigungspflichtig. Die Anzeige erfolgt durch den Auftragnehmer im Auftrag des Kunden bei den zuständigen Behörden. Die Kosten hierfür sind im Auftragspreis bereits enthalten. Der Vertrag erhält seine Gültigkeit erst dann, wenn alle notwendigen behördlichen Genehmigungen vorliegen. Grundsätzlich betragen die Anzeigefristen 2 Wochen. Sind Bahn oder Schifffahrtstrassen betroffen ist eine Anzeigefrist von mindestens 3 Monaten einzuhalten. Eine vorzeitige Anzeige ist jedoch von Vorteil, um bei behördlichen Auflagen entsprechende Maßnahmen rechtzeitig vorsehen zu können. Zusätzliche Kosten, die durch behördliche Auflagen entstehen, sind vom Auftraggeber zu zahlen. Hierzu zählen z. B. Gebühren für Absperrung von Straßen und Wegen, Kosten für das Aufstellen/Verleih von Verkehrszeichen und Absperrungen, Gebühren für Feuerwehreinsätze. Zu den behördlichen Auflagen gehören auch die Waldbrandbestimmungen der betroffenen Städte; Gemeinden; Landkreise bzw. Verwaltungsbezirke. Aufträge in den Benelux Staaten unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften der einzelnen Länder (veränderte Anzeigepflichten und Vorlage Dokumente)

6. Aufbau- und Abbrand Bedingungen

Der vom Auftraggeber genannte Abbrennplatz muss im Sinne des Sprengstoffgesetzes geeignet sein und die behördlichen Auflagen erfüllen. Am Tag der Veranstaltung muss der Abbrennplatz in der Zeit von 8:00 Uhr bis Ende des Feuerwerks ausschließlich dem Auftragnehmer zur Verfügung stehen. Abweichende Vereinbarungen sind nach Ziffer 1 der AGB schriftlich zu vereinbaren. Die Freigabe des Platzes erfolgt durch den Auftragnehmer. Änderungen im Bereich des Abbrennplatzes nach Auftragserteilung bedürfen der Zustimmung des Auftragnehmers. Der Auftraggeber muss die Anfahr- sowie Befahrbarkeit des Abbrennplatzes sicherstellen. Beeinträchtigungen der Flächen (z.B. Fahrspuren) gehen nicht zu Lasten des Auftragsnehmers. Die durch Nebel, Regen sowie Wind entstehenden Sichtverschlechterungen berechtigen den Auftraggeber weder zur Minderung noch zu sonstigen Einbehalten.

7. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Pyrotechnik / Abbrennen von Feuerwerken

Der Auftragnehmer führt nach dem Feuerwerk eine Grobreinigung und eine Sicherheitstechnische Kontrolle des Platzes durch. Eine ggf. erforderliche Endreinigung geht zu Lasten der Auftraggeber, wobei in der Regel lediglich ein kleiner, unbedenklicher Rest (Papier/Pappe) zurückbleibt, der keiner weiteren Reinigung bedarf. Eine minimale Verschmutzung des Abbrennplatzes berechtigt den Auftraggeber nicht zu Schadenersatzansprüchen.

8. Änderungen der Konzeption

Änderungen der Konzeption/Inszenierung durch den Auftragnehmer, z.B. aus feuerpolizeilichen, künstlerischen oder raumtechnischen Gründen sind auch ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber zulässig (z. B. auch Ersatz bestimmter Effekte aufgrund von Lieferschwierigkeiten, Wetterbedingungen). Eine gleichwertige Ausführung des Feuerwerks wird jedoch immer angestrebt.

9. Versicherung

Der Auftragnehmer verfügt über eine Haftpflichtversicherung nach den gesetzlichen Vorschriften.

10.Haftungsausschluss/Gewährleistung

Schadensersatzansprüche jeglicher Art durch den Auftraggeber sind ausgeschlossen. Ausnahmen gelten nur dann, wenn Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Auftragnehmers verursacht wurden. Witterungsbedingte Beeinträchtigungen des Feuerwerks sowie auftretende Rauchentwicklung begründen keine Ansprüche des Bestellers gegen den Auftragnehmer.

11. Urheberrechte

Urheberrechte an der Konzeption und Gestaltung des Feuerwerks werden ausdrücklich nicht übertragen. Der Besteller trägt dafür Sorge, dass die Feuerwerkseffekte nicht für kommerzielle Zwecke auf Bildträger aufgenommen werden.

12. Werbeerlaubnis

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Bildmaterial sowie Planungsunterlagen seiner Leistungen, die er für den Auftraggeber erbracht hat, zu Werbezwecken zu nutzen. Ein Widerruf ist an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu richten.

13. Vertragsschluss

1. Durch das Anklicken des Buttons 'zahlungspflichtig bestellen' geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Artikel ab und erklären bei einer Bestellung von Artikeln der Klassen II/Kategorie 2 und T1 das 18-te Lebensjahr vollendet zu haben.

2. Zum weiteren Bearbeiten benötigen wir noch einen Altersnachweis von Ihnen, den Sie uns zum Beispiel per Fax, per Post oder per Email senden können. Hinweis zur Kopie des Personalausweises: Seriennummer, Zugangsnummer, Augenfarbe, Größe und das Lichtbild können und sollten geschwärzt werden. Wir sind berechtigt Ihre Bestellung innerhalb von 2 Tagen nach Eingang, durch Zusendung einer Auftragsbestätigung schriftlich oder in Textform (z.B. Email), in welcher Sie zur Zahlung aufgefordert werden, Ihnen die Bearbeitung der Bestellung oder die Auslieferung der Ware bestätigt wird, anzunehmen. Nach fruchtlosem Fristablauf gilt das Angebot als abgelehnt, sodass kein Kaufvertrag zustande kommt. Hiervon abweichend gilt: Wenn Sie im Bestellprozess eine elektronische Zahlungsweise wählen erfolgt der Vertragsschluss zu dem Zeitpunkt, an dem Sie die Zahlung auslösen.

3. Dem Besteller wird die Möglichkeit gegeben für Silvester Feuerwerksartikel vorzubestellen. Die Lieferung erfolgt dann allerdings erst an den letzten Tagen des laufenden Jahres.

4. Ist die Leistung unverschuldeter Weise nicht verfügbar, wird der Besteller unverzüglich darüber informiert und eventuell schon erbrachte Gegenleistungen erstattet.

14. Preise

1. Die Preise entsprechen der Kostenlage zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und verstehen sich inkl. 19% MwSt.

2. Ändern sich bis zum Liefertermin die Kostenfaktoren gewaltig, z.B. Materialpreise, können wir die Preise bis zu dem Betrag der tatsächlich entstandenen Mehrkosten erhöhen.

15.Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen. Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

 

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